Heiraten, Dokumente, Verpflichtungserklärung

  • Wir haben mit Hochzeitsvisum geheiratet. Unsere Ausländerbehörde war so nett uns eine Vorabzustimmung zu geben. Wir waren gemeinsam mit allen Papieren, wie Anmeldung zur Hochzeit, A1 Test, usw. bei der Behörde und nach etwas bitten gab es diese Zustimmung. Damit sind wir nach Kiew zur Botschaft und nach 6 Stunden gab es das Visum.


    Wenn die Mitarbeiterin deine ABH nett ist, bekommst Du diese Zustimmung. Wird aber auch erst gehen wenn alle Dokumente vorhanden sind.


    Ich finde die Variante mit dem Hochzeitsvisum besser und Scheineheverdacht wird es bei Euch nicht geben, da Sie sicherlich schon mehrmals mit deutschen Shengenvisa bei dir war

  • im ersten Falle ist keine VE für das FZF Visum nötig, da sie bereits deine Ehefrau ist.
    im zweiten Falle wird eine VE für das Eheschliessungsvisum nötig sein (so wie für ein Schengenvisum) sowie Krankenversicherung

    Was ist VE, ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch?

  • Stimmt, ich hatte ganz vergessen.
    Gut das du mich daran erinnerst.
    Also wird bei uns die Variante Heiraten mit dem vorhandenen Schengenvisum nötig sein?
    Mein Nettolohn liegt gerade unter der hier geforderten Einkommenshöhe für eine Verpflichtungserklärung.
    Oder spielt die Höhe des Einkommens bei Deutschen oder EU-Bürgern keine Rolle?

  • Oder spielt die Höhe des Einkommens bei Deutschen oder EU-Bürgern keine Rolle?


    Für die AE der *Ehefrau": ja (spielt kein Rolle)
    Für eine VE, damit eine Visum gegeben werden kann: nein (spielt eine Rolle, egal ob Deutscher oder nicht)

  • warum kein heiratsvisum D mit anschließender wohnsitznahme??
    warum schengen und ausreise???

    Zitat

    Hoffnung ist keine Narrei solange nur einer bereit ist dafür zu kämpfen

  • Hallo Zusammen!


    Wir stehen kurz vor dem langersehnten Ziel, heiraten in Deutschland.
    Alle Papiere ok, Visa-Antrag in Kiev gemacht,Termin beim Standesamt, wir warten auf die Zusage der Ausländerbehörde.
    Jetzt soll ich zur Vorsprache bei der Ausländerbehörde. "Abgabe einer Verpflichtungserklärung"
    Sie wollen den Mietvertrag, 25 Euro und Finanzierungsnachweise.
    Welche Finanzierungsnachweise?
    Kann mir jemand sagen, welche Dokumente das genau sein sollen?
    Danke für eure Hilfe!

  • Welche Finanzierungsnachweise?


    Ich denke, man meint mit den Finanzierungsnachweisen die Lohnzettel. Normalerweise muss man die letzten 3 vorlegen. Bei mir ging es aber um die Verpflichtungserklärung für Verwandte, die zu Besuch kamen.

  • Als Angestellter sollten die letzten 3 Monatsabrechnungen des Arbeitgebers vorliegen.
    Solltest du selbstständig sein wäre von Vorteil vom letzten Quartal eine BWA ( bestriebswirtschaftliche Auswertung) zu haben.
    Zusätzlich könnte der Steuerberater auch ein Schreiben erstellen das deinen durchschnittlilchen Verdienst aufzeigt.



    Bei uns im Kreis Lippe wird pro einzuladende Person 274.- € pro Monat berechnet.
    Also vom Verdienst werden alle Kosten wie Miete und Versicherungen abgezogen ( die will die ABH genau wissen) und nach dem Abzug muss halt noch 274.- € mehr vorhanden sein als die festgelegte Pfändungsfreigrenze. Diese ist meines Wissens auch Landkreisabhängig.

    Einmal editiert, zuletzt von Micca72 ()

  • Ich dachte auch an die Lohnabrechnungen der letzten drei Monate.
    Die hat meine Verlobte bereits mit den Unterlagen in Kiev abgegeben.
    Außerdem gab es auf dem Schreiben der Ausländerbehörde die Position, neben vielen anderen, Lohnabrechnungen.
    Diese wurde nicht angekreuzt. Sie wollen Finanzierungsnachweise.
    Ich kann mir leider nichts darunter vorstellen.
    Vom Tag Ihrer Einreise bis zum Termin auf dem Standesamt vergehen nur 6 Tage.
    Dafür wollen die einen Finanzierungsnachweis?

  • Ich kann mir leider nichts darunter vorstellen.


    Ich kann mir darunter nur das vorstellen, was in Antwort 170 von Micca72 schon steht.
    Die VE für ein Heiratsvisum ist genauso wie für Besucher.
    Wenn es Missverständnisse gibt, frag bei der ABH nach ....
    manche offiziellen Internetseiten oder Flyer sind ziemlich missverständlich, werden von den Sachbearbeitern dort so nebenbei geschrieben.


    Vom Tag Ihrer Einreise bis zum Termin auf dem Standesamt vergehen nur 6 Tage.
    Dafür wollen die einen Finanzierungsnachweis?


    ja, denn wenn Ihr doch nicht heiratet, ist sie praktisch nur ein "Besucher".
    Es wäre nicht das erstemal, dass ein Hochzeitstermin platzt .... das Risiko sollte also auch bei Euch (dir) bleiben

  • Hallo,
    heute war ich bei der AHB.
    Sie wollten tatsächlich die letzte, aktuelle Lohnabrechnung sehen.
    Die Höhe meines Einkommens war nicht interessant.
    Wenn ich richtig verstanden habe, ist ein Einkommensnachweis, auch für deutsche Staatsangehörige, seit 10/2014 in der Liste der erforderlichen Papiere für ein Heiratsvisum.
    Wir haben die Papiere noch nach der alten Liste im September zusammengestellt.
    Dann durfte ich meine Verpflichtungserklärung unterschreiben, 25 Euro bezahlen und habe die Zusage für das Visum bekommen!
    Wenn nichts mehr dazwischen kommt, wird im Dezember in Deutschland geheiratet :)
    Ich bin happy!
    Danke für eure Antworten!

  • Wenn ich richtig verstanden habe, ist ein Einkommensnachweis, auch für deutsche Staatsangehörige, seit 10/2014 in der Liste der erforderlichen Papiere für ein Heiratsvisum.


    halb richtig.
    Da sie noch nicht deine Frau ist, will der Staat eine Abischerung für den Fall, dass Ihr doch nicht heiratet .... also eine VE.
    Das aber nicht erst sein 10.2014 sondern so lange ich mich erinnern kann


    habe die Zusage für das Visum bekommen!


    echt?
    den Antrag selber hat Deine Frau also schon gestellt und nur die Stellungnahme der ABH ist offen?


    aber selbst wenn es so ist, kann die ABH das Visum gar nicht zusichern, weil die ABH das Visum gar nicht vergibt. Das macht das Konsulat. Bei dieser Haarspalterei würde ich mir aber keine Gedanken machen ... wenn die ABH zustimmt, wird das Visum sehr sicher gegeben. Das Konsulat hält sich in der Regel an das Votum der ABH

  • Dann trage ich jetzt auch noch ein bischen zur Haarspalterei bei. :)))


    So würde ich das nicht sehen. Die Zustimmung der Ausländerbehörde ist noch lange keine Visumserteilung.
    Der Glaube, man habe auf der Ausländerbehörde durch persönliche Vorsprache einen guten Eindruck hinterlassen und deshalb werde nun das Visum auf jeden Fall erteilt, ist irrig.
    In der Realität (Und von Rechts wegen) ist es eher umgekehrt. :))))
    Das Visum erteilt die Botschaft.
    Auch wenn das viele Leute nicht glauben.
    Die Ausländerbehörde erhält die Unterlagen von der Botschaft zusammen mit dem ganzen Vorgang versehen.
    Daraus geht in der Regel auch eine Beurteilung des Falles durch die Botschaft hervor. Tja und dem schliesst sich die Ausländerbehörde normalerweise an.
    Die Ausländerbehörde weicht praktisch fast nie von der Beurteilung der Botschaft ab. Jedenfalls nicht im Sinne der Antragsteller.
    Wenns sowas wirklich gibt ist das, sagen wir mal in diesem Kontext sehr selten...

  • Trotzdem wird geprüft was das Zeug hält.
    Und wehe du fällst unter das Gehaltstabellenraster.
    .....wenn das scheitert sieht es doch schon dunkel aus und wenn dann noch wohnraum dazu kpmmt ist es ganz dunkel.


    Seien wir ehrlich wir werden mehr geprüft als es vielleicht sein muss.
    Zumindest was Zuzug innerhalbe der EU betrifft.


    Was bleibt ist doch nur das Bangen auf Erteilung oder nicht.


    Ich selbst glabe ja wenn Grundvoraussetzung in DE gegeben ist witd sich nach Ordnungsgemäßer Dokuenten einreichnun auch das Visa als Positiv kristalliesieren.


    Um was geht es denn : Geld, Geld Geld, Geld und sonst nichts.


    Gruß

    Zitat

    Hoffnung ist keine Narrei solange nur einer bereit ist dafür zu kämpfen

  • Genau, es geht nur um Geld!
    Und im Überprüfen von gewissen Anghelegenheiten, dazu noch die Gebühren, sind die Deutschen Weltmeister.
    Ich muß allerdings sagen, ich wurde auf meiner Ausländerbehörde sehr nett und informativ bedient.
    Ich habe sogar viele Tipps bekommen für weitere Visa-Möglichkeiten.

  • Um was geht es denn : Geld, Geld Geld, Geld und sonst nichts.


    ich möchte noch Anfügen das ALLE Verwaltungen nur einen Zweck haben. Sie stellen Regeln auf gegen die die Bürger verstossen sollen damit man Sie bestrafen kann. Bzw. Regel die tatsächlich nur direkt mit Geld eingehalten werden können.


    insofern ist du Ukraine mit Ihrer Plutokratie wenigstens konsequent und ehrlich...

    War is Over! if you want it...

  • Sie stellen Regeln auf gegen die die Bürger verstossen sollen damit man Sie bestrafen kann


    Durch die letzten Jahre Erfahrungen mit der Bürokratie in diversen Staaten konnten wir auch den Eindruck gewinnen, dass Bürokratie in erster Linie den Bürger quält. Ich würde nicht so weit gehen und behaupten, dies sei der Zweck, aber im Endeffekt läuft es darauf bei vielen Regelungen hinaus.


    Die Ukrainer sind mir in Bezug auf ihre Einstellung zur Bürokratie sympathischer, als die Deutschen. Die Deutschen versuchen die Regeln zu verstehen und begründen, warum die Qual doch sinnvoll sei und argumentieren, dass ohne die Vielzahl der Regeln sonst das Chaos einbrechen würde. Die Ukrainer konzentrieren sich gleich auf das Wesentliche: Die Umgehung der Regeln mit minimalen Aufwand. Ich halte es mittlerweile auch so wie die Ukrainer.


    Gruß
    Siggi

  • Entscheidend ist ja, das die Bürokratie sich in den letzten 20 Jahren verschlimmert hat. Meine Frau brauchte keinen Sprachnachweis oder so was. Ich gebe Siggi Recht, vor allen Dingen kann ich keine Verbesserung durch die neuen Schikanen Regelungen erkennen. Beeindruckend ist jedoch wie klaglos bzw. auch noch verstehend diese Frechheiten hingenommen werden.
    Gruß Herr Mayer

    • Wir müssen einräumen, dass der Mensch mit allen seinen hohen Eigenschaften noch immer in seinem Körper den unauslöschlichen Stempel seines niederen Ursprungs trägt.
    • Charles Darwin

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