Einreise nach Deutschland

  • Ich möchte einem Mitglied des Vorums nicht vorgreifen, aber die Ausreise aus der Ukraine ist nach Praxistest und erfolgreicher Durchführung nicht das Problem.


    Ja. Kein Problem. Wenn verheiratet. Angehörige dürfen raus. Und rein. Aber hier wollen ja einige Leute die Freundin nach Deutschland bringen. Keine hochschwangere Ehefrau. Oder sollen wir jetzt Papiere fälschen und die Damen mit einem Kissen unter dem Pullover zum Airport schicken...?

  • Kiror, freut mich, dass es bei euch geklappt hat:)


    Ja, einige hier wollen die Freundin rüberbringen.
    Aber für Ukrainer ist die Einreise ohne gültigen Aufenthaltstitel PER LUFTWEG verboten. Deshalb wollen wir sie ja auch über den Landweg rüberholen.


    Eigentlich positiv, dass Grenzbeamte durch Menschlichkeit ein gültiges Verbot ignorieren, das unfähige Politiker erlassen haben. Nur weiter so. Alles fängt klein an und irgendwann bringt man jede Mauer zu Fall:)

  • Die Einreise ist generell verboten. Auch auf dem Landweg.
    Es gibt einige Ausnahmeregelungen. Die treffen aber auf unsere Freundinnen nicht zu.


    Kiror, tolle Frau hast du. Respekt das sie das Schwanger und alleine so durchgezogen hat.

  • @Kiror Mönsch klasse. Das freut mich aber!! Nun bleibt glücklich und bald zu dritt. !trio!

  • [quote='Kiror','https://forum-ukraine.de/index.php/Thread/14752-Einreise-nach-Deutschland/?postID=263886#post263886'
    Vor einiger Zeit habe ich ja über meine schwangere Frau in Lviv gesprochen, für welche wir in Kiew kein Visum zum ungeborenen[b] deutschen[/b] Kind stellen konnten. [/quote]


    Wieso ist ein Kind einer Ukrainierin. vermutlich von einem Deutschen gezeugt... DEUTSCH????


    Mein Opa hat immer gesagt: wenn einen Katze im Fischladen Junge kriegt... sind das noch lange keine Fische!

  • Zitat


    Wieso ist ein Kind einer Ukrainierin. vermutlich von einem Deutschen gezeugt... DEUTSCH????


    Mein Opa hat immer gesagt: wenn einen Katze im Fischladen Junge kriegt... sind das noch lange keine Fische!


    Das ist rechtliche Definition.
    Das Kind hat von Geburt an 2 Staatsbürgerschaften.
    Meinerseits von Geburt an die Deutsche und ihrerseits von Geburt an die ukrainische.
    Meine Staatsbürgerschaft wirkt sich schon vor der eigentlichen Geburt auf das Kind aus, sodass es ein Zuzug zum ungeborenen deutschen Kind ist und Gewissen Erleichterungen unterliegt

  • OMG .... KIror, ich freue mich riesig für euch beide, das es geklappt hat. Ich denke soetwas ist Balsam für die Seele....
    Nun noch eine problemlose Geburt und die Welt ist I.O. ...

  • [quote='Kiror','https://forum-ukraine.de/index.php/Thread/14752-Einreise-nach-Deutschland/?postID=263886#post263886'
    Vor einiger Zeit habe ich ja über meine schwangere Frau in Lviv gesprochen, für welche wir in Kiew kein Visum zum ungeborenen[b] deutschen[/b] Kind stellen konnten.


    Wieso ist ein Kind einer Ukrainierin. vermutlich von einem Deutschen gezeugt... DEUTSCH????


    Mein Opa hat immer gesagt: wenn einen Katze im Fischladen Junge kriegt... sind das noch lange keine Fische![/quote]


    Morgen. Das Zitat ist etwas abgewandelt und nicht nur von deinem Opa. sondern von unserem Dr. Goebbels. Klar ist ein Kind nach Deutschem Recht- Deutsch, wenn es einen deutschen Elternteil bei Geburt hat.

  • Zu dem Thema hab gerade eine Frage. Unsere Tochter (16) hat immer nur einen deutschen Pass gehabt. Weil wir in D leben, hat mich das auch weiter nie interessiert. Ich habe die deutsche, meine Frau hat die ukrainische Staatsangehörigkeit. Wir sind beide die leiblichen Eltern. Könnte die Tochter gleichzeitig auch einen ukrainischen Pass beantragen und falls ja, wo? Wird hierbei zwischen Minder- und Volljährigen unterschieden?

  • Ich würde das auf jeden Fall jetzt noch angehen, wo sie noch minderjährig ist.


    Ich denke :
    Einfach den ukrainischen Pass beantragen. Für die Ukrainer liegen ja alle Voraussetzungen vor, dass sie Ukrainerin ist (Mutter Ukrainerin).
    Sie wechselt dadurch die Staatsbürgerschaft nicht, sondern sie diese schon seit ihrer Geburt.

  • Zu dem Thema hab gerade eine Frage. Unsere Tochter (16) hat immer nur einen deutschen Pass gehabt. Weil wir in D leben, hat mich das auch weiter nie interessiert. Ich habe die deutsche, meine Frau hat die ukrainische Staatsangehörigkeit. Wir sind beide die leiblichen Eltern. Könnte die Tochter gleichzeitig auch einen ukrainischen Pass beantragen und falls ja, wo? Wird hierbei zwischen Minder- und Volljährigen unterschieden?


    Ich kann es jetzt nicht für die Ukraine beantworten, aber ich kann an Eides statt versichern, dass meine 14jährige sowohl einen deutschen als auch einen russischen Pass besitzt. Sie muss sich aber vor ihrer Volljährigkeit für einen von beiden (sprich: Staatsbürgerschaft) entscheiden. Wir hatten das damals gemacht, um bei Reisen nach Russland diese lästigen Visa-Prozedere zu umgehen. Wir waren damals im russischen Konsulat in Berlin.

  • Sie muss sich aber vor ihrer Volljährigkeit für einen von beiden (sprich: Staatsbürgerschaft) entscheiden


    Ja, so habe ich das auch erwartet. Dann bringt der Aufwand, extra einen zweiten (ukrainischen) Pass zu beantragen, nicht wirklich viel.

  • Sie muss sich aber vor ihrer Volljährigkeit für einen von beiden (sprich: Staatsbürgerschaft) entscheiden.


    Deutschland läßt beide Staatsbürgerschaften gelten.


    Und der Ukraine muss man von der zweiten einfach nichts erzählen...


    Das Kind sollte aber dort geboren sein, sonst ist das schon komplizierter mit dem Antrag auf ukrainische Staatsbürgerschaft.

  • Und die Ukraine lässt nur eine Staatsangehörigkeit gelten? Bin jetzt etwas irritiert, denn unser Sohn (3,5 Jahre) hat neben der Deutschen auch die Ukrainische bescheinigt bekommen, wobei die Grenzbeamtin bei der letzten Einreise sogar meinte, er könne auch ohne die Bescheinigung immer in UA sein. Die Bescheinigung bzw. Staatsangehörigkeitsnachweis hatten wir über das UA- Konsulat in Hamburg beantragt.

  • Und die Ukraine lässt nur eine Staatsangehörigkeit gelten?


    Ja. Die Ihrige.


    Ausländer dürfen nur 90 Tage bleiben....


    Aber da das Söhnchen Ukrainer ist, kann er bleiben solange er will. Hat sie Recht, die Grenzbeamtin ;)
    Von der deutschen Staatsbürgerschaft muss man ja nicht plaudern.


    Er braucht aber dann einen ukrainischen Kinderpass und eventuell die ukr.Geburtsurkunde zur Aus- und Einreise an der ukrainischen Grenz-Kontrolle.
    Dann wechselt man den gegen den deutschen Pass an der Schengengrenze ...

  • Ich halte Euch auf jeden Fall auf dem Laufenden, denn dieses Mal wird sein Aufenthalt ganz sicher die 90 Tage überschreiten. Ich muss mich Ende Mai auf den Rückweg machen, er bleibt mit meiner Frau in UA. 14 Tage Quarantäne in einer Mietwohnung wären absolut unzumutbar für ein Kind, gerade, wo er seit Anfang März auf unserem großen Grundstück in UA fast nur draußen spielt...

  • Generell fühle ich mich ohnehin wie in einem Tollhaus. Was soll man glauben...? Oder bin ich gerade als Patient in der Psychiatrie, werde mit Pillen gefüttert und träume alles nur...?


    Beispiel:


    Meldung um 09:35 - Shopping Center öffnen wieder - У Львові відновлює роботу ТРЦ King Cross Leopolis — Високий Замок
    Meldung um 09:47 - Zahl der Corona-Kranken in der Ukraine wächst - Епідемія в Україні: кількість хворих на коронавірус зростає — Високий Замок


    Warum öffnen die Shopping-Center (und Restaurants), wenn die Zahl der Kranken wächst...? Welchen Sinn hat dann die Quarantäne gemacht...? Muss man diese nicht gerade jetzt fortsetzen...?


    Meldung 10:35 - Vier Fluggesellschaften nehmen Ukraine-Flüge (im Mai/Juni) wieder auf - Fußnote am Ende vom Beitrag: Wir möchten daran erinnert, dass Ukrainer frühestens im September wieder in andere Länder fliegen können - Чотири авіакомпанії відновлюють рейси з України — Високий Замок


    Wenn Ukrainer erst im September wieder ins Ausland reisen können, warum nehmen dann die Fluggesellschaften den Verkehr wieder auf...? Ausländer dürfen ja auch nicht in die Ukraine...

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